Die Frühförderung
„Frühe“ Förderung - Die besten Chancen für Ihr Kind!
Der frühe Beginn einer Förderung bei Kindern mit einer Hörschädigung ist von entscheidender Bedeutung, da hier die Grundlagen für die weitere Entwicklung des Kindes geschaffen werden. Sobald ein Arzt oder eine Klinik einen Hörschaden festgestellt hat, hat ein hörgeschädigtes Kind ab dem 3. Lebensmonat bis zur Einschulung Anspruch auf pädagogische Frühförderung.
Die pädagogische Frühförderung ist kostenlos, rezeptfrei und unabhängig von der Krankenkasse. Die Frühförderung findet in regelmäßigen Abständen im Elternhaus oder im Kindergarten statt.
Kontakt kann über die Beratungsstelle unserer Schule, auch von Eltern selbst, hergestellt werden.

Aufgaben
Die Aufgaben der Frühförderung sind sehr unterschiedlich und beispielhaft im Folgenden dargestellt.
Elternberatung und Unterstützung
Unter anderem:
• im Umgang mit einem Kind mit einer Hörschädigung
• in der Kommunikation mit dem Kind
• in der Wahl des Kindergartens und der Schule
Ganzheitliche Förderung des Kindes
Unter anderem:
• verstehen
• hören
• sich verständlich machen
• sprechen
• gebärden
• sehen
• spielen
• miteinander leben
• sich bewegen
• die Umwelt erfahren
• denken
• fühlen
Zusammenarbeit
Unter anderem mit:
• Ärzten
• Therapeuten
• Akustikern
• Erziehern
• und anderen an der Förderung des Kindes beteiligten Personen
Der Austausch
Unterschiedliche Möglichkeiten zum Austausch
Die Frühförderung unserer Schule organisiert in jedem Jahr ein Eltern-Kind-Treffen, damit allen Eltern die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch gegeben wird.
Regelmäßig trifft sich in den Räumen der Glückauf-Schule eine Krabbelgruppe zum Spielen und zum Erfahrungsaustausch.
Die Termine sind der Terminliste auf der Startseite zu entnehmen.

Fragen?
Für Fragen stehen Ihnen die LehrerInnen der LWL-Förderschule, Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation Gelsenkirchen gerne zur Verfügung! Oder wenden Sie sich an die Beratungsstelle.