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Nachteils-Ausgleich

Im Grund-Gesetz steht:

„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Das heißt:

Menschen mit Behinderung sollen die gleichen

Möglichkeiten haben, wie Menschen ohne Behinderung.

Gesetzbuch

Menschen mit einer Hör-Schädigung hilft man in der Schule.

Zum Beispiel mit:

  • Mikrophonen
  • Guten Sitz-Plätzen
  • Bildern
  • Texten
  • Mehr Zeit bei Tests

Dann können Menschen mit Hör-Schädigung besser

mit-machen und verstehen.

Schüler und Lehrer vor der Tafel

Gemeinsames Lernen - was ist das?

Kurz heißt es: GL.

GL bedeutet:

Kinder mit einer Hör-Schädigung gehen zu einer Regel-Schule.

Regel-Schulen sind:

  • Haupt-Schule
  • Real-Schule
  • Gymnasium
  • Gesamt-Schule

Schüler hört zu

In der Regel-Schule sind die Kinder mit Hör-Schädigung

zusammen mit Kindern ohne Hör-Schädigung.

Die Kinder lernen zusammen.

Lehrer der Glückauf-Schule gehen zu Schulen in den Städten:

  • Bocholt oder Castrop-Rauxel
  • Bottrop oder Datteln
  • Dorsten oder Gelsenkirchen
  • Gladbeck oder Haltern am See
  • Herne oder Herten
  • Isselburg oder Marl
  • Oer-Erckenschwick oder Recklinghausen
  • Rhede oder Waltrop

Lehrer der Glückauf-Schule helfen Kindern mit einer

Hör-Schädigung.

Zum Beispiel bei Problemen:

  • In der Schule
  • Mit der Familie
  • Beim Lernen

Schul-Sozial-Arbeit an der Glueckauf-Schule

Die Glückauf-Schule hat eine Sozial-Arbeiterin.

Das ist Frau Kuhlmeyer.

Frau Kuhlmeyer hilft bei Problemen mit:

  • Familie
  • Lehrern
  • Ämtern

Zum Beispiel:

Sozial-Amt oder Job-Center

Frau Kuhlmeyer hilft Anträge zu stellen.

Eltern werden beraten

Sie haben Fragen?

Sie brauchen Hilfe?

Dann rufen Sie Frau Kuhlmeyer an.

Telefon-Nummer: 02 09 – 9 30 51 97

Dann ist Frau Kuhlmeyer im Büro:

Montag          von 8:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag         von 8:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch        von 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag     von 8:00 bis 14:00 Uhr
Freitag           von 8:00 bis 13:00 Uhr

Telefon

Sie können auch eine E-Mail schreiben an

ann-kathrin.kuhlmeyer@lwl.org

Laptop mit E-Mail

Sie müssen einen Termin machen.

Dann können sie mit Frau Kuhlmeyer sprechen.

Wer kommt in unseren Kindergarten?

Die Glückauf-Schule hat einen Kindergarten.

Hier gehen die Kinder hin bevor sie in die Schule kommen.

Die Kinder im Kindergarten sind zwischen 3 und 6 Jahren alt.

Die Kinder haben eine Hör-Schädigung.

Die Kinder wohnen in diesen Städten:

  • Bocholt oder Castrop-Rauxel
  • Bottrop oder Datteln
  • Dorsten oder Gelsenkirchen
  • Gladbeck oder Haltern am See
  • Herne oder Herten
  • Isselburg oder Marl
  • Oer-Erkenschwick oder Recklinghausen
  • Rhede oder Waltrop

Kinder toben

Wie kommt mein Kind in den Kindergarten?

Wenn Ihr Kind 2 Jahre alt ist,

rufen Sie beim Kindergarten an.

Dann kann Ihr Kind vielleicht in den Kindergarten.

Ihr Kind fährt mit dem Schul-Bus

oder dem Taxi in den Kindergarten.

Ihr Kind fährt mit dem Schul-Bus

oder dem Taxi nach Hause.

Schulbus

Frueh-Foerderung

Nach der Geburt von einem Kind,

sagt der Arzt oder das Krankenhaus vielleicht:

Das Kind hat eine Hör-Schädigung.

Dann gibt der Arzt die Telefon-Nummer einer Beratungs-Stelle.

Dort bekommen die Eltern vom Kind Hilfe.

Die Eltern rufen die Beratungs-Stelle an.

Die Beratungs-Stelle macht einen Termin.

Die Beratungs-Stelle erklärt den Eltern,

wie sie dem Kind helfen.

Das Kind bekommt Früh-Förderung.

Früh-Förderung heißt:

Ein Lehrer kommt nach Hause

oder in den Kindergarten.

Der Lehrer spricht mit den Eltern

und den Menschen im Kindergarten.

Der Lehrer hilft dem Kind mit der Hör-Schädigung.

Wenn das Kind Probleme hat hilft der Lehrer.

Beratung

Der Lehrer hilft bis das Kind in die Schule kommt.

Früh-Förderung kostet nichts.

 

Früh-Förderung ist sehr wichtig.

Lehrer spielt Ball mit Baby

Beratungs-Stelle

Sie haben Fragen?

Die Beratungs-Stelle hilft.

Es ist kostenlos.

Die Beratungs-Stelle erklärt die Hör-Schädigung.

Die Beratungs-Stelle hilft bei Fragen.

Zum Beispiel:

  • Wer hilft
  • Wie man hilft
  • Wo geholfen wird

Beratung

Wann rufe ich die Beratungs-Stelle an?

  • Wenn: der Arzt sagt das Kind hat eine Hör-Schädigung.
  • Wenn Eltern denken das Kind hat eine Hör-Schädigung.
  • Wenn Freunde denken das Kind hat eine Hör-Schädigung.

Die Telefon-Nummer ist:

02 09 – 93 05 - 261.

Oder Sie schicken ein Fax: 02 09 – 93 05 - 266.

Telefon

Oder Sie schreiben eine E-Mail:

glueckauf-schule@lwl.org

Laptop mit E-Mail