Nachteils-Ausgleich
Im Grund-Gesetz steht:
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Das heißt:
Menschen mit Behinderung sollen die gleichen
Möglichkeiten haben, wie Menschen ohne Behinderung.
Menschen mit einer Hör-Schädigung hilft man in der Schule.
Zum Beispiel mit:
- Mikrophonen
- Guten Sitz-Plätzen
- Bildern
- Texten
- Mehr Zeit bei Tests
Dann können Menschen mit Hör-Schädigung besser
mit-machen und verstehen.
Gemeinsames Lernen - was ist das?
Kurz heißt es: GL.
GL bedeutet:
Kinder mit einer Hör-Schädigung gehen zu einer Regel-Schule.
Regel-Schulen sind:
- Haupt-Schule
- Real-Schule
- Gymnasium
- Gesamt-Schule
In der Regel-Schule sind die Kinder mit Hör-Schädigung
zusammen mit Kindern ohne Hör-Schädigung.
Die Kinder lernen zusammen.
Lehrer der Glückauf-Schule gehen zu Schulen in den Städten:
- Bocholt oder Castrop-Rauxel
- Bottrop oder Datteln
- Dorsten oder Gelsenkirchen
- Gladbeck oder Haltern am See
- Herne oder Herten
- Isselburg oder Marl
- Oer-Erckenschwick oder Recklinghausen
- Rhede oder Waltrop
Lehrer der Glückauf-Schule helfen Kindern mit einer
Hör-Schädigung.
Zum Beispiel bei Problemen:
- In der Schule
- Mit der Familie
- Beim Lernen
Schul-Sozial-Arbeit an der Glueckauf-Schule
Die Glückauf-Schule hat eine Sozial-Arbeiterin.
Das ist Frau Kuhlmeyer.
Frau Kuhlmeyer hilft bei Problemen mit:
- Familie
- Lehrern
- Ämtern
Zum Beispiel:
Sozial-Amt oder Job-Center
Frau Kuhlmeyer hilft Anträge zu stellen.
Sie haben Fragen?
Sie brauchen Hilfe?
Dann rufen Sie Frau Kuhlmeyer an.
Telefon-Nummer: 02 09 – 9 30 51 97
Dann ist Frau Kuhlmeyer im Büro:
Montag von 8:00 bis 15:30 Uhr
Dienstag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Mittwoch von 8:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag von 8:00 bis 14:00 Uhr
Freitag von 8:00 bis 13:00 Uhr
Sie können auch eine E-Mail schreiben an
Sie müssen einen Termin machen.
Dann können sie mit Frau Kuhlmeyer sprechen.
Wer kommt in unseren Kindergarten?
Die Glückauf-Schule hat einen Kindergarten.
Hier gehen die Kinder hin bevor sie in die Schule kommen.
Die Kinder im Kindergarten sind zwischen 3 und 6 Jahren alt.
Die Kinder haben eine Hör-Schädigung.
Die Kinder wohnen in diesen Städten:
- Bocholt oder Castrop-Rauxel
- Bottrop oder Datteln
- Dorsten oder Gelsenkirchen
- Gladbeck oder Haltern am See
- Herne oder Herten
- Isselburg oder Marl
- Oer-Erkenschwick oder Recklinghausen
- Rhede oder Waltrop
Wie kommt mein Kind in den Kindergarten?
Wenn Ihr Kind 2 Jahre alt ist,
rufen Sie beim Kindergarten an.
Dann kann Ihr Kind vielleicht in den Kindergarten.
Ihr Kind fährt mit dem Schul-Bus
oder dem Taxi in den Kindergarten.
Ihr Kind fährt mit dem Schul-Bus
oder dem Taxi nach Hause.
Frueh-Foerderung
Nach der Geburt von einem Kind,
sagt der Arzt oder das Krankenhaus vielleicht:
Das Kind hat eine Hör-Schädigung.
Dann gibt der Arzt die Telefon-Nummer einer Beratungs-Stelle.
Dort bekommen die Eltern vom Kind Hilfe.
Die Eltern rufen die Beratungs-Stelle an.
Die Beratungs-Stelle macht einen Termin.
Die Beratungs-Stelle erklärt den Eltern,
wie sie dem Kind helfen.
Das Kind bekommt Früh-Förderung.
Früh-Förderung heißt:
Ein Lehrer kommt nach Hause
oder in den Kindergarten.
Der Lehrer spricht mit den Eltern
und den Menschen im Kindergarten.
Der Lehrer hilft dem Kind mit der Hör-Schädigung.
Wenn das Kind Probleme hat hilft der Lehrer.
Der Lehrer hilft bis das Kind in die Schule kommt.
Früh-Förderung kostet nichts.
Früh-Förderung ist sehr wichtig.
Beratungs-Stelle
Sie haben Fragen?
Die Beratungs-Stelle hilft.
Es ist kostenlos.
Die Beratungs-Stelle erklärt die Hör-Schädigung.
Die Beratungs-Stelle hilft bei Fragen.
Zum Beispiel:
- Wer hilft
- Wie man hilft
- Wo geholfen wird
Wann rufe ich die Beratungs-Stelle an?
- Wenn: der Arzt sagt das Kind hat eine Hör-Schädigung.
- Wenn Eltern denken das Kind hat eine Hör-Schädigung.
- Wenn Freunde denken das Kind hat eine Hör-Schädigung.
Die Telefon-Nummer ist:
02 09 – 93 05 - 261.
Oder Sie schicken ein Fax: 02 09 – 93 05 - 266.
Oder Sie schreiben eine E-Mail: